Mit der sog. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften reagiert die Bundesregierung auf die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Zahl der Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Laut Statistischem Bundesamt registrierte die Polizei in Deutschland im vergangenen Jahr knapp 12.000 solcher Unfälle. Das waren etwa 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge sollen an neue sicherheitstechnische Erkenntnisse angepasst werden. So sollen beispielsweise neu zugelassene E-Scooter ab 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auch höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen sind vorgesehen. Die neuen technischen Regelungen sollen erst ab dem Jahr 2027 für Neufahrzeuge gelten. Ältere Fahrzeuge, die noch nicht die neuen Anforderungen erfüllen, können auch weiterhin genutzt werden. Die Übergangsfrist bis 2027 soll es den Herstellern ermöglichen, die Produktion ihrer Fahrzeuge an die neuen Anforderungen anzupassen.
Darüber hinaus sollen die Regeln für E-Roller an den Radverkehr angepasst werden. E-Scooter-Fahrer sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen.
E-Scooter werden oft auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen rücksichtlos abgestellt, was zu Behinderungen führen kann. Städte und Gemeinden sollen mehr Befugnisse bekommen, sie können selbst Regelungen für das Abstellen von Miet-E-Rollern festlegen. Grundsätzlich sollen Fahrräder und E-Scooter weiterhin auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden können, wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden.
Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen soll an das für den Radverkehr angeglichen und dadurch für den Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht werden. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen von 5 Euro auf 25 Euro.
Im nächsten Schritt wird die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung-Novelle im Bundesrat behandelt und soll noch bis zum Ende des Jahres verkündet werden. Für die Anpassungen gibt es dann eine Übergangsfrist von einem Jahr.
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Letzte Änderung: 31.07.2025 | © Schönwetter, Striedacher & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB 2025
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